Das Arbeitsverhältnis ist beendet, die nächste Stelle wartet auf Sie. Nun erwarten Sie ein Arbeitszeugnis, ein zumindest vollständiges und gründliches, idealerweise wohlwollendes Zeugnis, durch das Ihnen für Ihre berufliche Zukunft keine Hindernisse entstehen.
Neben der codierten Zeugnissprache gilt es bei der Fertigung eines Zeugnisses zahlreiche Kriterien zu beachten. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitszeugnis formal korrekt ist und ob Sie gegen ein schlechtes Zeugnis vorgehen können.
Sofern Ihnen kein oder ein unrichtiges Zeugnis erteilt wurde, sollten Sie juristischen Rat suchen. Ein unrichtiges Zeugnis ermöglicht die Klage auf Berichtigung des Zeugnisses. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, ein Zeugnis auszustellen, kann auf die Fertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geklagt werden.
Sprechen Sie uns bei allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitszeugnis an. Wir helfen Ihnen mit der entsprechenden Expertise und Kenntnis aktueller Rechtsprechungen im Arbeitsrecht.