Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer bei Kauf von Gold, Schmuck oder Teppichen im Ausland
Werden im Ausland gekaufte Teppiche, Gold oder Schmuckstücke nach Deutschland eingeführt, müssen diese ordnungsgemäß verzollt werden. Ferner ist die sog. Einfuhrumsatzsteuer abzuführen. Unter bestimmten Umständen kann mit einer Selbstanzeige einer Strafverfolgung begegnet werden. Mit Bedacht sollte man reagieren, wenn man nach der Rückreise plötzlich einen Anruf aus dem Urlaubsland erhält und davor „gewarnt“ wird, dass Zoll- und Finanzbehörden von einem nicht verzollten Souvenir erfahren könnten. Hier handelt es sich fast immer um besonders trickreiche Betrugsversuche.
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