Klar ist: wer eine vertraglich geregelte Arbeitsleistung erbringt, dem steht als Gegenleistung vom Arbeitgeber ein Gehalt zu. Was in der Theorie simpel und unproblematisch klingt, birgt jedoch zahlreiche juristische Streitpunkte.
Neben der Höhe des Gehaltes und beispielsweise der korrekten Eingruppierung in Tarif- bzw. Lohngruppen streiten Arbeitnehmer und -geber über Gehaltsansprüche, die Richtigkeit von Lohnabrechnungen oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Auch etwaige „Sonderleistungen“, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen z.T. auf tarifvertraglicher Basis bezahlt werden. Häufig kommt es hier zu Problemen, auch neigen einige Arbeitgeber dazu, ihre Position auszunutzen, um dem Arbeitnehmer zustehende Leistungen nicht oder nur gekürzt auszubezahlen.
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