Steuerstrafverfahren
Die Steuerfahndung nimmt zunehmend Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen ins Visier. Wir beraten.
Umgehende Unterstützung durch einen Verteidiger entscheidend
Sobald Sie Kenntnis davon erhalten, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wird, sollten Sie daher einen Verteidiger in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere bei einer Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten.
Die Verteidigung wird umgehend Kontakt mit dem Leiter der Durchsuchung aufnehmen und geeignete Maßnahmen einleiten. Die Praxis zeigt, dass es aufseiten der Ermittlungsbehörden nicht selten auch zu gravierenderen nachweisbaren Fehlern kommt, sodass - falls dieser Nachweis gelingt - ggf. die Verwertung der durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Informationen untersagt werden kann.
Ein starkes Team an Ihrer Seite
Bei Steuerstrafverfahren sind neben Rechtsanwälten grundsätzlich auch Steuerberater als Verteidiger zugelassen. Mit unseren im Strafrecht und Steuerrecht erfahrenen Anwälten sowie unserem Steuerberater sowie unseren Kooperationspartnern im Bereich der Buchprüfung haben Sie ein schlagkräftiges Team an Ihrer Seite.
Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht