Eine MPU (im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Fahreignung infrage stellen. Dies kann zum einen bei körperlichen oder seelischen Defiziten vorliegen, zum anderen bei Verfehlungen mit Suchtmitteln (Alkohol, Drogen etc.) im Straßenverkehr, aber auch bei wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr (z. B. Nötigung).
Neben deutlichen und unantastbaren Richtlinien einer MPU-Anordnung, gibt es jedoch Grenzfälle, welche der Behörde sog. Ermessensspielräume für die Anordnung einer MPU belassen.
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