Häusliche Gewalt bezeichnet das Aufkommen von Gewalt in einer Familie zwischen Familienangehörigen. Häufig, aber nicht immer, erfolgt die Gewalt seitens des Ehemannes gegenüber der Ehefrau oder gegenüber Kindern.
Bei akuter familiärer Gewalt erfolgt in der Regel als erste Maßnahme die Anzeige bei der Polizei, wobei das gewalttätige Familienmitglied der Wohnung verwiesen wird und – leider meist nur kurzfristige – Annäherungsverbote auferlegt werden. Daher ist es zwingend nötig, sich juristischen Rat zu holen, um einen länger andauernden Beschluss vor Gericht zu beantragen.
Dies richtet sich nach dem Gewaltschutzgesetz. Nach den Regelungen ist es möglich, dass gerichtlich Kontaktverbote ausgesprochen werden. Auch kann beispielsweise eine gemeinsame Wohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden – der gewalttätige Partner wird dann der Wohnung verwiesen.
Wir informieren Sie als Anwalt für Familienrecht in Nürnberg umfassend, diskret und einfühlsam in dieser schwierigen Situation und erläutern Ihnen Schritt für Schritt das weitere Vorgehen.