Unternehmensnachfolge
Werden nicht rechtzeitig nachhaltige Maßnahmen für die Nachfolge getroffen, steht beim Ausscheiden der Unternehmensleitung nicht selten das gesamte Unternehmen auf dem Spiel. Wir beraten Sie.
- Erbschaft (Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge) und Schenkung
- Verkauf des Gesamtunternehmens oder von Anteilen an externe Investoren oder Mitarbeiter
- Verpachtung des Unternehmens
- Umwandlung in eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
Wir beraten Sie umfassend und mit entsprechendem Weitblick über die Möglichkeiten und Risiken der Unternehmensnachfolge, um den erfolgreichen Betrieb Ihres Unternehmens auch für die Zukunft zu sichern.
- Individuelle Beratung hinsichtlich der unterschiedlichen Nachfolgeoptionen
- Auswahl geeigneter Unternehmen für Existenzgründer
- Auswahl geeigneter Investoren bei Verkauf
- Bestimmung des Unternehmenswerts und der Übernahmerisiken
- Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten und steuerlichen Aspekten bei der Unternehmensnachfolge
- Beratung hinsichtlich möglicher Finanzierungskonzepte
- Begleitung des gesamten Übergabeprozesses
Ihre Ansprechpartner in Sachen Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht