Voraussetzungen für den Werkvertrag
Damit ein Werkvertrag im Rahmen der Entsendung anerkannt werden kann und genehmigungsfähig ist, müssen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Vereinbarung über die Erstellung eines konkreten Werkvorhabens
- Eigenverantwortliche Organisation durch das ausländische Unternehmen
- keine Einflussnahme durch den Auftraggeber
- keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
- Ergebnisbezogene Vergütung
Angesichts der Komplexität der Materie ist anzuraten, bereits frühzeitig vor Abschluss von Verträgen diese durch unsere erfahrenen Anwälte prüfen zu lassen. So kann geklärt werden, wie das gewünschte Ergebnis zügig erreicht werden kann.
Ihre Ansprechpartner in Sachen Werkvertragsverfahren
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht