Das Werkvertragsverfahren wird deutschlandweit zentral durch die Agentur für Arbeit Stuttgart geprüft (Stand: April 2019). Diese prüft den Werkvertrag auf dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Einhaltung sonstiger Vorschriften, wie zum Beispiel die Qualifikation der einzusetzenden Arbeitnehmer, die Einhaltung von Beschäftigungsbedingungen und die Beibringung von zwingenden Nachweisen, wie beispielsweise Kontingentbestätigungen.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, sind mit der Einreichung vor Prüfung noch Gebühren für die Überprüfung zu entrichten. Vor Erteilung von Werkvertragsarbeitnehmerkarten sind zudem Laufzeitgebühren zu entrichten.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent. Das Zustimmungsverfahren ist durchaus komplex und für Laien intransparent. Durch unsere Erfahrungen können wir Ihnen aufzeigen, welche Schwerpunktsetzung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens sinnvoll ist.