Skip to main content Skip to page footer

Türkisches Familienrecht

Das internationale Familienrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir beraten Sie umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten – auch mit Auslandsbezug. Dabei haben wir uns auf das türkische Familienrecht spezialisiert.

Urteile müssen auch in der Türkei anerkannt werden.

Nach der Trennung sind viele Ehepartner mit der Abwicklung der familienrechtlichen Angelegenheiten häufig schon maßlos überfordert, erschwerend kommt hinzu, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Familienrechtliche Sachverhalte mit Türkeibezug bedürfen gewisser Anerkennungsverfahren der ausgesprochenen Urteile in der Türkei.

Diese Verfahren bewirken, dass das Urteil (Scheidungsurteil, Kindesunterhalt etc.) auch in der Türkei anerkannt wird und einem türkischen Urteil gleichgestellt ist. Daraus ergeben sich für die Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Erforderlichkeit von Zwangsvollstreckungen. 

Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit Türkeibezug ist es enorm wichtig, nicht nur die hiesige, sondern auch die türkische rechtliche Lage im Familienrecht bestens zu kennen. 

Unsere auf Familienrecht spezialisierten Fachanwältinnen sind durch ihre jahrelange Tätigkeit bestens informiert. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, als türkischer Anwalt Verfahren auch im türkischen Ausland durchzuführen. 

Ein Erbvertrag regelt den Nachlass.

Jährlich werden nach Schätzungen in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Angesichts wachsender Vermögenswerte wird es immer wichtiger, das Erbe rechtssicher zu regeln. Dabei sollten sich Erblasser nicht ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Ein durch einen entsprechend erprobten Anwalt aufgesetzter Erbvertrag kann dabei unterstützen, ein in Ihrem Sinne gerechtes Erbe zu gewährleisten, sowie Erbstreitigkeiten und unnötige Belastungen der Erben mit erbschaftssteuerrechtlichen Problemstellungen zu vermeiden. 

Ein Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, die mit Bindungswirkung versehen ist. Im Unterschied zum Testament kann dieser in der Regel nicht einseitig widerrufen werden, sondern ist für alle Beteiligten bindend. Der Erbvertrag kann bestimmte Erben vorsehen sowie Vermächtnisse regeln. Vor allem – aber nicht ausschließlich – kann ein solcher Vertrag bei unverheirateten Paaren Sinn ergeben. 

Aufgrund der weitreichenden Bindung gelten beim Erbvertrag – im Gegensatz zum Testament, welches sogar handschriftlich erstellt werden darf – bei der rechtssicheren Erstellung von Erbverträgen besondere rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise die Beurkundung durch einen Notar. Die im Gesetzestext hierzu niedergeschriebenen Formvorschriften wie Anwesenheit beider Vertragsparteien bei Abschluss des Erbvertrages sowie persönlicher Abschluss des Vertrages durch den Erblasser sind zwingend einzuhalten, um die Wirksamkeit des Erbvertrages zu sichern. Hier ist es sinnvoll, sich juristische Unterstützung ins Boot zu holen. 

Unsere Anwälte für Erbrecht in Nürnberg unterstützen Sie bei der Ausgestaltung eines Erbvertrags, informieren Sie darüber, wann diese Form der Nachlassregelung sinnvoll ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für Ihren Nachlass ergeben. 

Fragen, die mit einer Scheidung in der Türkei einhergehen.

  • Sie sind türkischer Staatsangehöriger und stehen vor einer Scheidung?
  • Sie möchten eine schnelle und einvernehmliche Scheidung?
  • Ihre Scheidung soll dem türkischen Familienrecht entsprechen?
  • Sie leben von Ihrem türkischen Ehepartner getrennt und möchten die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Folgesachen wie Aufteilung der Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht oder Umgang mit den gemeinsamen Kindern entsprechend dem türkischen Familienrecht regeln?

Ihre Ansprechpartner in Sachen Gesellschaftsrecht