Wir beraten Sie in allen Fragen des Handelsrechts.
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Die Gesetze des Handelsrechts behandeln im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Daneben reguliert es auch die Rechte und Pflichten, die ein Kaufmann in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Anwaltskanzlei gençer & coll. in Nürnberg berät nationale wie internationale Unternehmen unterschiedlichster Branchen zu allen Fragen des Handelsrechts. Unsere auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Juristen verfügen dabei über einen umfassenden Erfahrungsschatz in der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften innerhalb Deutschlands sowie über Landesgrenzen hinaus.
Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf die folgenden Aspekte des Handelsrechts:
- Ausarbeitung oder Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertragsgestaltung, insbesondere Handelsvertreter- und Kommissionsverträge, Vertragshändlerverträge, Franchisingverträge
- Rechtsberatung in Streitigkeiten mit Kunden, Wettbewerbern oder Lieferanten (Vertriebsrecht)
- Forderungsmanagement gegenüber säumigen Lieferanten
- Juristische Beratung im Tätigkeitsfeld E-Commerce-Recht
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Wir vertreten und beraten Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften. Informieren Sie sich, was wir für Sie und Ihre Unternehmung tun können.
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