Wenn nach dem Konsum von Alkohol eine sogenannte Fahrunfähigkeit vorliegt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies ist bereits bei geringen Mengen Alkohol im Blut der Fall, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzukommen. In einem solchen Fall sollte man die Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen. Für Drogen im Straßenverkehr gilt dies selbstverständlich gleichermaßen.
Generell gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Sollten Sie mit einem solchen Alkoholwert im Blut bei einer Kontrolle erwischt werden, gehen Sie straffrei aus – außer, Sie haben einen alkoholbedingten Fahrfehler begangen, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Verursachen eines Verkehrsunfalls. In diesem Fall wird unter Umständen bereits ab 0,3 ‰ die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt übrigens bei 1,1 ‰ vor. Die Fahrerlaubnis wird dann in jedem Fall vom Gericht eingezogen und in der Regel mindestens 12 Monate einbehalten.
Sollten bei Ihnen durch eine Polizeikontrolle Alkohol im Blut festgestellt worden sein, zögern Sie nicht, uns einzuschalten. Häufig lässt sich der Führerschein noch retten, insbesondere wenn Sie beruflich hierauf angewiesen sind.