Ob BAföG, Rente oder Hartz IV: wiederkehrend werden Fälle vor Gerichten verhandelt, in denen Personen den Staat um Sozialleistungen betrügen. So werden falsche Einkommensangaben beim BAföG-Bescheid gemacht oder keine Änderungsmitteilung übermittelt, obwohl man sich schon längst wieder in einem Arbeitsverhältnis befindet. Somit werden weiter Leistungen bezogen, die einem nicht mehr zustehen. Der Staat geht gegen diese vermeintlich geringen Vergehen jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend rigoros vor und ahndet Sozialbetrug mit empfindlichen Strafen.
Sozialbetrug fällt unter den Straftatbestand Betrug
Den Tatbestand des „Sozialhilfebetrugs“ ist in dem Sinne nicht im Gesetz normiert, er fällt unter den Straftatbestand Betrug allgemein. Aufgedeckt werden Betrugsstrafraten häufig durch einen Abgleich von Daten zwischen unterschiedlichen Behörden.
Es ist ratsam, bereits frühzeitig bei der Aufforderung einer etwaigen Stellungnahme durch den Leistungsempfänger juristischen Rat durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Wir prüfen als Anwälte für Strafrecht in Nürnberg, ob ein Betrugsversuch vorliegt und welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.