Soziale Entschädigung
Die Leistungen der sozialen Entschädigung richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, das ursprünglich für Kriegsopfer und -hinterbliebene des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde.
Dazu gehören unter anderem:
- Wehrdienstbeschädigte,
- Opfer von Gewalttaten,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie deren jeweilige Hinterbliebene.
Wie hoch können die Leistungen für soziale Entschädigung ausfallen?
Wie hoch die Leistungen ausfallen, bemisst sich nach Umfang und Schwere der Schädigung und ihrer Folgen sowie dem jeweiligen Bedarf. Die Leistungen setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen, die sowohl aus Geld- wie auch Sachleistungen bestehen.
Hierunter fallen unter anderem:
- Beschädigten- und Hinterbliebenenrente,
- Pflegezulage und Berufsschadensausgleich,
- sowie Bestattungsgeld,
- als auch Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung und medizinischen Rehabilitation.
Ergänzt werden die oben erwähnten Leistungen bei besonderem Bedarf durch die Kriegsopferfürsorge.
Die Rechtslage ist komplex.
Die Rechtslage um das Sozialrecht in Deutschland, mit dem Anspruch für alle Menschen soziale Sicherheit herzustellen, ist durchaus komplex. Zahlreiche Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Gesetzen sowie ständige Änderungen machen es für Laien nahezu unmöglich, durchzublicken. Auch die steigende Zahl an Widersprüchen und Klagen gegen behördliche Entscheidungen aufgrund abgelehnter Leistungen, deutet darauf hin, dass es sich um einen komplexen Bereich des Deutschen Gesetzes handelt, der mit vielen Unsicherheiten verknüpft ist.
Falls Sie Unsicherheiten beim Antrag Ihnen zustehender Leistungen verspüren, sei es im Schwerbehindertenrecht, in der Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung oder der Entschädigung für Gewalttaten: prüfen Sie das Einschalten eines im Sozialrecht erfahrenen Juristen.