Bei einer Gründung ist Unterstützung ratsam.
Zahlreiche Unternehmensgründungen scheitern bereits in den ersten Jahren. Die Gründe hierfür lassen sich häufig auf mangelndes Know-how zurückführen. Plötzlich gilt es Probleme zu lösen, die im beruflichen Werdegang bislang noch keine Rolle gespielt haben. Es zeugt von unternehmerischer Weitsicht, sich frühzeitig Unterstützung ins Boot zu holen. Der Staat sieht dies ähnlich und fördert mit zahlreichen Programmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen bei der Existenzgründung.
Für eine Gründung gibt es viele verschiedene Gesellschafts- und Rechtsformen.
Das Gesetz stellt für die Unternehmensgründung eine Vielzahl verschiedener Gesellschafts- und Rechtsformen bereit. Diese unterscheiden sich jedoch enorm, etwa hinsichtlich der persönlichen Haftung, der Kapitalausstattung, der Informationspflicht sowie der Besteuerung des Unternehmens.
So gibt es neben der Unternehmensform für Alleingründer als Einzelunternehmer zahlreiche Gesellschaftsformen wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die OHG (offene Handelsgesellschaft), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG – um nur einige zu nennen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine umfassende rechtliche Beratung in jedem Falle empfehlenswert ist, um zu gewährleisten, dass die für das Unternehmen nach den individuellen Bedürfnissen passende Rechtsform gewählt wurde und diese einer erfolgreichen Zukunft entgegenblicken kann. Wir beraten Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht gerne bei diesem wichtigen Schritt.