Ein Verkehrsunfall ist immer mit Stress verbunden. Nun gilt es aber auch noch, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen. Aber was steht Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Haben Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld?
Hier ist zudem zunächst der Sachverhalt zu ermitteln: Trifft Sie an dem Unfall eventuell eine Mitschuld? Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es Zeugen? Nach der Ermittlung des Verschuldensquote am Unfall gilt es, den Ihnen entstandenen Schaden ggf. durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Gegen wen sich Ihre Schadenersatzforderungen richten und wie Sie diese durchsetzen, klären wir für Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.