Die richtige Beratung kann in diesen Fällen ganz entscheidend sein: Seit 2020 hat sich das gänzlich neue Rechtsgebiet des „Pandemiestrafrechts“ gebildet. Schon leichtfertige Falschangaben in den Formularen zur Beantragung von Überbrückungs- oder Corona-Soforthilfen können zu einer Strafbarkeit führen. Dabei kann der Vorwurf Subventionsbetrug sein, es kommen aber auch Strafbarkeiten aus anderen Tatbeständen, wie Insolvenzverschleppung, Urkundenfälschung oder Untreue in Betracht. Schließlich kann auch das Steuerstrafrecht zum Problem werden.
Die kompetente Beratung im Strafrecht ist beispielsweise im Bundesland Bayern von besonderer Bedeutung, weil eben hier die Subventionsbehörde nach Gewährung und Auszahlung der Überbrückungshilfen oder Corona-Soforthilfen nicht erneut daran erinnert, dass veränderte Tatsachen korrigiert werden müssen. Selbst wenn Sie eine Korrektur nur vergessen haben, können Sie sich strafbar machen, da die Staatsanwaltschaften hier zum Teil sogar schneller ermitteln und anklagen, als die Gemeinden zurückfordern.