Wird man in Deutschland einer Straftat dringend verdächtigt, so beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl. Besteht ein sogenannter Haftgrund, beispielsweise Flucht- oder Wiederholungsgefahr, werden Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Dies erfolgt nicht immer zu Recht, zudem bestehen Möglichkeiten hiergegen juristisch vorzugehen. Auch sind strenge formale Voraussetzungen zu beachten.
Im Falle der Untersuchungshaft: Suchen Sie sich umgehend juristischen Rat. Lassen Sie sich nicht zu Äußerungen hinreißen (auch nicht gegenüber anderen Inhaftierten). Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg führen auch Haftbesuche durch.